Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) der Firma FST Kurierdienste Grevenbroich
Jeder Auftrag unterliegt den Vertragsbedingungen der Allgemeine Deutsche
Spediteurbedingungen (ADSp) bzw. CMR (grenzüberschreitende Transporte) jeweils neueste
Fassung und, soweit diese für logistische Leistungen nicht gelten, nach den FST Kurierdienste
Grevenbroich - AGB. Eine Erweiterung der Haftung kann erfolgen, wenn auf Wunsch und zu
Lasten des Auftraggebers eine gesonderte Transportversicherung abgeschlossen wird.
1) - Beauftragung
Mit der Bestellung des Transportunternehmens erteilt der Kunde einen Transportauftrag an
die Firma FST-Kurierdienste Grevenbroich. Dabei ist es unerheblich ob dies telefonisch,
mündlich oder schriftlich (Fax, Email oder Post) erfolgt. Der Vertrag gilt von Seiten FST-
Kurierdienste Grevenbroich als angenommen bzw. abgeschlossen, sobald eine schriftliche
Auftragsbestätigung zu einem bestimmten Tag oder einer bestimmten Zeit bzw. zu einem
bestimmten Ort dem Kunden (Auftraggeber) vorliegt.
1.1) - Informationspflicht des Auftraggebers u. Fahrzeuggestellung
Der Absender (Auftraggeber) unterrichtet den Frachtführer rechtzeitig vor Durchführung der
Beförderung über alle wesentlichen, die Durchführung des Vertrages beeinflussenden
Faktoren. Hierzu zählen neben Art und Beschaffenheit, Gewicht, Menge sowie die
einzuhaltenden Termine auch technische Anforderungen an das Fahrzeug und evtl.
erforderliches Zubehör, Angaben zum Wert des Gutes macht der Absender dann, wenn dies
für das zu stellende Fahrzeug/Zubehör von Bedeutung ist. Der Frachtführer verpflichtet sich,
entsprechend geeignete Fahrzeuge zu stellen.
1.2) - Übergabe des Gutes
Der Absender/Verpacker/Auftraggeber hat dem Frachtführer das Beförderungsgut in
beförderungsfähigem Zustand gemäß § 411 HGB einschl. den ordnungsgemäß ausgefüllten
Begleitpapieren ( §410, 415 HGB )- (Stückzahl, Menge o. Gewicht) zu übergeben. Der
Frachtführer ist zur Überprüfung von Stückzahl, Menge o. Gewicht nur verpflichtet, wenn
dies zumutbar, möglich und vereinbart ist. Der Absender hat, außer bei geringfügigem
Umfang, für die entstandenen Aufwendungen Ersatz zu leisten, im weiterem hat er bei
Vertragsschluss bzw. bei der Übergabe des Frachtgutes dem Frachtführer über die Art des
Gutes und über die zu ergreifenden Vorsichtsmaßnahmen zu unterrichten.
1.3) - schriftliche Bestätigung
Wird von FST eine schriftliche Bestätigung dieser Angaben gemäß Abs. 1.2 verlangt, kann
eine Überprüfung aber nicht vorgenommen werden, erfolgt die Bestätigung durch FST unter
Vorbehalt.
1.4) - Frachtbrief/ Begleitpapier
Der Frachtvertrag wird in einem Frachtbrief festgehalten, der beiderseitig unterzeichnet wird.
Ist ein Frachtbrief nicht angezeigt kann auch ein anderes Begleitpapier verwendet werden.
1.5) - Gefährliches Gut
Der Absender hat bei Vertragsschluss dem Frachtführer über die Art des gefährlichen Gutes
und über die zu ergreifenden Vorsichtsmaßnahmen zu unterrichten. Nicht transportiert werden
Sendungen, die eine Gefahr für Personen, Tiere und anderer Güter darstellen.
1.6) - Von der Beförderung ausgeschlossene Güter
FST übernimmt keine Aufträge, die sich auf folgende Güter beziehen:
Edelmetalle, Schmuck, Edelsteine, Geld, Münzen, Wertpapiere, Antiquitäten,
Kunstgegenstände, Brief- oder andere Wertmarken, Unikate und andere Güter von
außergewöhnlich hohem Wert; gefährliche Güter im Sinne des Gefahrgutgesetzes,
insbesondere radioaktive Stoffe, explosive Güter, Waffen, Munition und Güter, von denen
Gefahren für andere Güter, Umwelt oder Personen ausgehen können oder deren Beförderung,
Aus- oder Einfuhr nach geltendem Recht verboten sind; lebende Pflanzen und lebende Tiere,
leicht verderbliche Güter und temperaturempfindliche Waren sowie sterbliche Überreste;
Sendungen, die dem Beförderungsmonopol der Post unterliegen; Sendungen, deren Inhalt,
äußere Gestaltung, Beförderung oder Lagerung gegen ein gesetzliches oder behördliches
Verbot verstoßen oder besondere Einrichtungen, Sicherheitsvorkehrungen oder
Genehmigungen erfordern würden.
1.7) - Paletten / Palettentausch
Die Verpflichtung des Frachtführers aus dem Beförderungsvertrag umfasst keine Gestellung
von Ladehilfsmitteln und Packmitteln, insbesondere keine Gestellung von Paletten. Der
Vertrag über die Beförderung von palettiertem Gut ist mit der Auslieferung beim Empfänger
erfüllt. Palettentausch bzw. die Rückführung leerer Paletten ist eine gesonderte Dienstleistung
die gesondert vergütet wird.
2.0) - Leistungen
Die Firma Transport FST Kurierdienste Grevenbroich verpflichtet sich, den angeforderten
Transport sofort, schnellstmöglich bzw. zum vereinbarten Termin, sorgsam und zuverlässig
zu dem vorher vereinbarten Preis durchzuführen. Aufpreise können erfolgen durch Erhöhung
der Benzinpreise - Straßengebühren. (Maut, Zoll, Standgebühr, Übernachtungen usw.).
2.1) - Reservierung
Bitte beachten Sie, dass bei Anfragen das jeweilige Fahrzeug maximal 60 Minuten reserviert wird.
2.2) - Beladung / Entladung und Lieferung
Die Beladung des Fahrzeuges erfolgt generell nur durch den Unternehmer und mit Hilfe des
Auftraggebers (Kunde) bzw. dessen Beauftragte bei schweren bzw. unhandlichen
Packstücken ab 20 Kilo. Bei schweren Packstücken muss gewährleistet sein, das eine
Verladungshilfe bzw. eine Endladehilfe (Stapler, Ameise etc.) vor Ort ist. Das Beladen und
Entladen hat grundsätzlich unter Berücksichtigung der Bestimmungen der StVO-StVZO über
Be- und Entladung und Transport von Gütern im öffentlichen Straßenverkehr und der
Umweltrichtlinien zu erfolgen. Bei Nichteinhalten der Bestimmungen kann unser Fahrer den
Transport ablehnen. Für die Beseitigung der aufgetretenen Mängel ist der Auftraggeber
verantwortlich. Es ist zu beachten, dass zusätzliche Kosten entstehen können. Gleiches trifft
für die Sicherung der Packstücke zu, wegen der Haftung des Unternehmers bei
Transportschäden. Die Be - und Entladung (Lieferung) erfolgt bis Bordsteinkante bzw.
Haustüre soweit die Anfahrt möglich ist. (ohne Insel).(ACHTUNG! Die Ware wird NICHT in
Ihre Wohnung geliefert, diese muss von Ihnen ab Bordsteinkante übernommen werden.) Die
Lieferung erfolgt nach vorheriger telefonischer Avisierung.
2.3) - Tragehilfen
Ein Tragen der Waren mit dem Kunden - in Wohnungen oder Haus oder dergleichen erfolgt
nur nach vorheriger eindeutiger Absprache und gegen zusätzliche Vergütung. Die Preise
hierfür entnehmen Sie der gültigen Preisliste bzw. Ihrem Vertrag.
2.4) - Preise und Berechnung
Die Berechnung der Aufträge erfolgt nach der jeweils gültigen Preisliste oder nach
Einzelabsprache.
2.5) - Art und Weg des Transportes
Der Auftragnehmer bestimmt Art und Weg des Transportes. FST-Kurierdienste Grevenbroich
ist berechtigt Aufträge an selbständige Unternehmer oder Fremdfirmen zu vermitteln. Bei
diesen Aufträgen haftet ausschließlich der Unternehmer / Fremdfirma für eventuelle Schäden
etc. Die Abrechnung erfolgt ausschließlich über FST-Kurierdienste Grevenbroich.
2.6) - Fälligkeit des Entgelts / Zahlung
Die Zahlung hat generell nach beladen des Fahrzeuges bzw. gleich nach dem entladen des
Fahrzeuges am Zielort in bar beim Fahrer zu erfolgen. Der Kunde erhält sofort eine Quittung/
Rechnung für die erbrachte und bezahlte Leistung. Eine Zahlung auf Rechnung erfolgt nur bei
Kunden die mehrfach das Unternehmen FST Kurierdienste Grevenbroich buchten (
Vertrauensklausel ). Für Überland bzw. Deutschlandweite Touren erfolgt die Übernahme der
Tour nur gegen Vorkasse. Es erfolgt generell keine Annahme von Schecks bzw. Kreditkarten.
Zusätzlich zu vergüten sind besondere, bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbare Leistungen
und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Kunden nach
Vertragsabschluß erweitert wird. Die Fakturierung der Aufträge erfolgt auf jeden Fall über
FST-Kurierdienste Grevenbroich, wobei eine Rechnungsschreibung wöchentlich, bzw. nach
Abschluss des jeweiligen Auftrages erfolgt. Die Rechnungen sind zahlbar, nach den
jeweiligen vereinbarten Zahlungszielen rein netto, jeweils ab Rechnungsdatum. Bei
Einzelaufträgen - Zahlung sofort netto Kasse. Da wir kein eigenes Mahnwesen betreiben
werden alle Rechnungen ab Fälligkeitsdatum automatisch an unseren Partner Inkasso zur
weiteren Bearbeitung weitergeleitet.
2.7) - Haftung
Die Ausführung der vertraglich zugesicherten Leistungen kann durch das eintreten höherer
Gewalt verhindert oder beeinflusst werden. Als höhere Gewalt gilt jedes Er eignis gemäß §
428 HGB. Dafür kann der Fuhrunternehmer nicht haftbar gemacht werden.
2.8) - Haftungsbegrenzungen - (ADSp)
Die Haftung des Spediteurs bei Verlust oder Beschädigung des Gutes (Güterschaden) ist bei
24.1.1 begrenzt auf € 5 für jedes Kilogramm des Rohgewichts der Sendung, 24.1.2 höchstens
€ 5.000 je Schadenfall.(siehe - ADSp)
3.0) - Sorgfaltspflicht
3.1) - Sicherung von transportempfindlicher Güter
Der Kunde verpflichtet sich sämtliche Transportgüter insbesondere bewegliche oder elektr.
hochempfindliche Geräte ( wie z. Bsp. Waschmaschinen, HiFi-Anlagen, Computer,
Bildschirme, Fernseher etc. ) fachgerecht für den Transport zu verpacken und zu sichern. Eine
Kontrolle der fachgerechten Sicherung übernimmt der Unternehmer vor Beladung des
Fahrzeuges nochmals.
3.2) - Sicherung zerbrechlicher Waren
Der Kunde verpflichtet sich ebenfalls alle Kleinteile sowie Glasteile ( Glasböden, Vasen,
Lampen etc. ) ordnungsgemäß zu verpacken und für den Transport zu sichern. Weiterhin sind
diese Packstücke gesondert zu sichern( Kennzeichnungspflicht ), da sonst keine Haftung dafür
übernommen werden kann.
3.3) - Haftung
Eine Haftung besteht nur wenn Punkt 3.1 und 3.2 eingehalten werden bzw. ein grobes
fahrlässiges Verhalten des Unternehmens nachgewiesen werden kann. Reklamationen sind
sofort bei Fahrer geltend zu machen, eine spätere Anerkennung erfolgt nicht.
4.0) - zweite Anfahrt / Abholung
Es erfolgt generell keine zweite Anfahrt bzw. Abholung beim Kunden. Sollte eine zweite
Anfahrt/ Abholung beim Kunden notwendig werden so ist diese ebenfalls vom Kunden zu
vergüten. Sollte es durch schuldhaftes Verhalten des Kunden zu einer zweiten Anfahrt /
Abholung kommen so hat der Kunde auch die Haftung zu übernehmen für weitere etwaige
entstehende Schäden zum Nachteil des Transportunternehmens. Bei verschulden durch den
Fuhrunternehmers trägt dieser auch alleinig die anfallenden Kosten.
4.1) - Lade- und Entladezeiten
Der Gesamttarif berechnet sich aus dem Fahrzeugtyp, dem Kilometertarif und den
Lade- und Entladezeiten. Die Kalkulation erfolgt auf Basis der Direktlieferung
mit unverzüglicher Ladung und Entladung. 30 Minuten Lade- und Entladezeit sind
bereits in den Tarifen inkludiert!. Für weitere Lade - Entladezeit bzw. Standzeiten
berechnen wir 5,00.- Euro je 15 Minuten. Für zusätzliche Ladestellen bei einem
Zeitaufwand bis ca. 15 Min. werden 15,- € berechnet.Wir behalten uns vor, bei
zufällig gleichem Ziel mehrere Kunden zu bedienen.
5.0) - Rücktritt / Storno / Stornierung des Auftrags
Der Kunde hat das Recht seinen Auftrag ( nur bei längerfristigen Terminen ) Gebührenfrei zu
stornieren. Bei Sofort-Aufträgen behält sich die Firma FST Kurierdienste Grevenbroich vor
eine Bearbeitungsgebühr von mindestens 30% der eigentlichen Auftragssumme als
Stornogebühr zu erheben. Speziell bei Missbräuchlicher Bestellung oder Absagen während
der Fuhrunternehmer bereits auf dem Weg zum Kunden ist. Sie können Ihren Auftrag an die
Firma FST-Kurierdienste Grevenbroich, innerhalb von 48 Stunden vor dem jeweiligen
Termin ohne Angaben von Gründen in Textform (z,B. Brief, E-Mail ) stornieren. Zur
Währung der Stornofrist genügt die rechtzeitige Absendung der Stornierung.
Die Stornierung richten Sie bitte an:
FST-Kurierdienste Grevenbroich
41515 Grevenbroich
In der Herrschaft 28
Telefax:02181471806
eMail: Anfrage[ät]fstrans.de
6.0) - Annahmeverweigerung
Verweigert der Empfänger die Annahme der Ware bzw. des Transportgutes, so wird die Ware
zum Versender wieder zugestellt. Verweigert dieser wiederum die Annahme so werden dem
Auftraggeber die zusätzlich anfallenden Kosten genau in Rechnung gestellt. Dies schließt eine
eventuelle Entsorgung der transportierten Ware mit ein.
7.0) - Transportversicherung
Voraussetzung für den Abschluss einer Transportversicherung ist, dass der Fuhrunternehmer
die Ware transportgerecht verpackt bzw. die transportgerechte Verpackung vor Fahrtantritt
nochmals kontrolliert. Der Kunde zahlt dafür dem Unternehmer pro Fahrt eine
Kostenpauschale von 2,50 €.
8.0) - Gerichtsstand, anwendbares Recht
Für jeglichen Disput über Ansprüche im Zusammenhang mit dem Transport gilt das deutsche
Recht und der Gerichtsstand des Fuhrunternehmens in Grevenbroich.
9.0) - Salvatoresche Klausel
Sollte eine oder mehrere Klauseln unwirksam sein, so bleiben die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen dennoch im übrigen wirksam bestehen. Die Vertragsparteien sind in
diesem Falle verpflichtet, bezüglich der unwirksamen Teile Regelungen zu treffen, die dem
wirtschaftlich gewollten Ergebnis an nächsten kommen.
10.0) - Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt
Sollte der Inhalt oder die Aufmachung dieser Seiten fremde Rechte Dritter oder gesetzliche
Bestimmungen verletzen, so bitten wir um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote.
Die Beseitigung einer möglicherweise von diesen Seiten ausgehenden Schutzrecht-Verletzung
durch Schutzrecht-Inhaber/innen selbst darf nicht ohne unsere Zustimmung stattfinden. Wir
garantieren, dass die zu Recht beanstandeten Passagen unverzüglich entfernt werden, ohne
dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Dennoch von
Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten werden wir vollumfänglich
zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter
Bestimmungen einreichen.
10.1) - Die Nutzungsbedingungen von FST-Delivery und FST-Fahrer App
Wir stellen Ihnen eine mobile, komplett kostenlos und Werbefrei App zur Verfügung. Die mobile App wird auf Ihr mobiles Endgerät geladen
und kann nicht ohne Zugriff auf das Internet verwendet werden. Bei ihrer Nutzung werden personenbezogenen Daten erhoben. Sämtliche
Daten werder auf bzw. in Ihrem Handy, Tablet oder der Cloud (Webserver) gespeichert. Weitere Informationen finden Sie unter der
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diese AGB´s unwiederruflich anerkannt.
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Stand: 01/2020